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   LSG Niedersachsen-Bremen, 09.11.2018 - L 7 BK 13/18 B   

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https://dejure.org/2018,88472
LSG Niedersachsen-Bremen, 09.11.2018 - L 7 BK 13/18 B (https://dejure.org/2018,88472)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 09.11.2018 - L 7 BK 13/18 B (https://dejure.org/2018,88472)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 09. November 2018 - L 7 BK 13/18 B (https://dejure.org/2018,88472)
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  • BGH, 31.10.1991 - XII ZR 212/90

    Kein Anspruch auf Beiordnung eines weiteren Anwalts bei mutwillig verursachter

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 09.11.2018 - L 7 BK 13/18
    Insbesondere darf die Partei den Wechsel nicht mutwillig herbeigeführt haben, etwa indem sie das Vertrauensverhältnis zum Rechtsanwalt zerstört hat (Bundesgerichtshof, Beschluss vom 31. Oktober 1991 - XII ZR 212/90 - Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 23. Juni 2003 - 14 WF 72/03 -).
  • OLG Celle, 05.02.2007 - 6 W 2/07

    Anspruch des Beschwerdeführers auf Aufhebung der Beiordnung seiner bisherigen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 09.11.2018 - L 7 BK 13/18
    In besonderen Einzelfällen (z.B. in einem langjährigen Rechtsstreit nach bereits durchgeführten Sachverhaltsermittlungen) findet anlässlich der Frage eines Anspruchs auf Beiordnung eines neuen Anwalts nochmal eine Prüfung der Erfolgsaussichten für die Bewilligung der Prozesskostenhilfe nach § 114 ZPO statt (Oberlandesgericht Celle, Beschluss vom 5. Februar 2007 - 6 W 2/07 -).
  • OLG Köln, 23.06.2003 - 14 WF 72/03

    Beiordnung eines anderen Prozessbevollmächtigten im Rahmen der Prozesskostenhilfe

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 09.11.2018 - L 7 BK 13/18
    Insbesondere darf die Partei den Wechsel nicht mutwillig herbeigeführt haben, etwa indem sie das Vertrauensverhältnis zum Rechtsanwalt zerstört hat (Bundesgerichtshof, Beschluss vom 31. Oktober 1991 - XII ZR 212/90 - Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 23. Juni 2003 - 14 WF 72/03 -).
  • OLG Celle, 07.11.2007 - 18 WF 250/07

    Höhe der Vergütung des neu beigeordneten Rechtsanwalts

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 09.11.2018 - L 7 BK 13/18
    In diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, dass unabhängig von der vorherigen Beiordnung eines anderen Rechtsanwalts den neuen Rechtsanwalt ohne Einschränkung die Pflicht zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung des Mandats in vollem Umfange trifft, sodass ihm grundsätzlich auch die volle gesetzliche Vergütung zusteht (Oberlandesgericht Celle, Beschluss vom 7. November 2007 - 18 WF 250/07 -, NJW 2008, 2511).
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